Die Heydt Gruppe stellt auch aktuell wieder Ihre Leistungsfähigkeit bei der Dokumentation und Gesetzeskonformität Ihrer Leistungen unter Beweis. Mit der Erweiterung des bisherigen Testates zur TR-03138 Resiscan mit der Zertifizierung durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), beweist die Heydt Gruppe, dass die von Ihr angebotenen Lösungen, eine gesetzeskonforme digitalen Archivierung umsetzt. Wichtig sind die Entscheidungen des Kunden selbst. Ist er bereit die Aufwände für die Erzeugung der Beweissicherheit zu tragen oder ist die Archivierung der Unterlagen ein leidiges Muss, dass so billig als möglich erledigt wird. Wer so denkt wird irgendwann ein großes Problem haben. Die Anfragen von Juristen bezüglich § 630 ff BGB und digitaler Archivierung traten in den letzten zwei Jahren gehäuft auf. Auch dieses Jahr waren Kunden von solchen Anfragen betroffen. Gut wenn man dann ein Heydt Gruppe Kunde ist.
Mit der Zertifizierung nach TR-03138 Resiscan erfüllt die Heydt Gruppe alle Voraussetzungen um eine gesetzeskonforme digitale Archivierung gescannter Daten bei Kunden (on premise) oder in der Cloud zu ermöglichen. Wichtig ist, dass unsere Kunden Ihre Archivsysteme prüfen und auch dort die Voraussetzungen zu einer rechtskonformen und beweissicheren Archivierung schaffen. Mit unserem Partner Dedalus haben wir diese Umsetzung bereits durchgeführt.
Sprechen Sie mit uns und machen Sie Ihre zentralen Datenspeicher gerichtsfest. Wir beraten Sie gerne.